Anfrage zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Anfrage der Ratsfraktion „Die Linke“ zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16d S. 2 SGB II im Stadtgebiet Ahlen

1. Wie viele Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II sind im Gebiet Ahlen eingerichtet?

Im Stadtgebiet Ahlen sind derzeit etwa 85 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante eingerichtet. In 2011 werden diese auf etwa 40 Plätze reduziert.

2. Wie hat sich die Anzahl der Stellen seit Einführung im Jahr 2005 geändert?

Die Anzahl der zu besetzenden Stellen hat sich kreisweit seit 2005 von etwa 850 auf 300 reduziert. Für 2011 sind kreisweit noch 100 Arbeitsgelegenheiten vorgesehen, davon etwa 25-30 im Stadtgebiet Ahlen.

3. Wie viele dieser Arbeitsgelegenheiten werden zurzeit genutzt?

Derzeit sind im Stadtgebiet Ahlen etwa 60 Stellen besetzt.

4. Wie stellt sich die Verteilung der Arbeitsgelegenheiten auf verschiedene Tätigkeitsbereiche dar?

Der Großteil der Arbeitsgelegenheiten wird ist in Betreuungseinrichtungen vorgehalten (51 %). In Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen werden zu den Pflichtleistungen der Träger ergänzende Angebote für die jeweiligen Zielgruppen vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Fahrer-, Beifahrertätigkeiten und Lagerarbeiten (21 %) für Einrichtungen wie Horizonte e.V. und Forum gegen Armut e.V. Im Bereich Verkauf in Sozialkaufhäusern sind weitere 9 % Arbeitsgelegenheiten eingerichtet. Darüber hinaus erstrecken sich die Tätigkeiten von Spielplatzaufsicht, über Bibliothekshilfen bis hin zur einfachen Tätigkeiten im Tiergehege Langst.

5. Wie viele Teilnehmer hatten eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Der Anteil kann nicht genau beziffert werden. Allerdings ist der Anteil sehr gering, da Arbeitsgelegenheiten als „ultima ratio“ Arbeitsmarktinstrument nur für die Personengruppe vorgesehen ist, die ansonsten nicht auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung multiple Probleme (Sucht, psychische Beeinträchtigungen u.ä.) haben, die es erforderlich machen, zunächst eine geschützte Tätigkeit zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere zur Steigerung der Belastbarkeit auszuüben.

6. Wurden MaßnahmeteilnehmerInnen berufsnah eingesetzt?

Alle Tätigkeitsfelder sind gemeinnützig, zusätzlich und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Gleichwohl ist ein Bezug zur Arbeitswelt gegeben, um eine Brücke zum Arbeitsmarkt herzustellen. Betreuungstätigkeiten in geschützten, ergänzenden Tätigkeitsbereichen beispielsweise können und sollen einen Einstieg in erzieherische und pflegerische Berufe erleichtern.

7. Wie viele MaßnahmeteilnehmerInnen wurden unmittelbar nach der Maßnahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen bzw. vermittelt?

Die Eingliederungsquote (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 6 Monate nach Maßnahmeende) lag im Jahr 2009 bei 17,5 %. NRW-weit lag sie bei 17,3 %.

8. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Maßnahme einschließlich Verlängerungen?

Die durchschnittliche Maßnahmedauer der Teilnehmer liegt bei 4,8 Monaten.

9. Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit?

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt bei etwa 27,5 Stunden.

10. Wer hat die Tätigkeiten in der Maßnahme vorher ausgeführt?

Die Tätigkeiten wurden allesamt vorher nicht oder nicht in dem Umfang ausgeführt. Es handelt sich um zusätzliche Tätigkeiten.

11. Wurden Tätigkeiten vorher von (privaten) Drittunternehmen durchgeführt?

Nein, keine der angebotenen Tätigkeiten wurde vorher von Unternehmen durchgeführt.