Auschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 24.09.2015

Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Auschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 24.09.2015

(Antworten hier: Anlage 4 zur Niederschrift
Antworten auf die Anfrage der CDU: Anlage 3 zur Niederschrift)

Zur Anfrage der CDU-Fraktion nach einer Kosteneinsparung des Jobcenters bei den Unterkunftskosten durch Senkung der Wohnflächenobergrenzen ergeben sich für uns u.a. folgende weiteren Fragen, um den Sachverhalt angemessen beurteilen zu können:

Wie viele Bedarfsgemeinschaften wären von einem Kostensenkungsverfahren betroffen, wenn die
angemessenen Wohnflächen der Wohnraumnutzungsbestimmungen um 5qm reduziert würden?

Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind aktuell bereits in einem Kostensenkungsverfahren?

Wie viele Kostensenkungsverfahren müssen bereits jetzt verlängert werden aufgrund der schwierigen Lage im Kreis Warendorf, "angemessenen" Wohnraum zu finden, und wie oft müssen diese verlängert werden (bis zu welchem Zeitraum)?

Wieviele Bedarfsgemeinschaften zahlen bereits jetzt einen Teil der Bruttokaltmiete und Heizkosten selbst aus ihrem Regelsatz und unterschreiten damit regelmäßig das Existenzminimum?

Welche Kosten entstehen für den Kreis Warendorf zur Zeit durch Kostensenkungsverfahren verursachte Umzüge z.B. für Umzugskosten, Renovierungskosten, Notwendigkeit neuer Erstausstattung, wenn z.B. die alte Wohnung eine zur Wohnung gehörige mitgemietete Einbauküche oder Wandschränke hatte, Doppelmiete wegen Kündigungsfristen usw.?

Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass die angemessene Wohnflächen verringert und dadurch entsprechende Kostensenkungsverfahren ausgelöst würden, mit welchen Kosten für den Kreis Warendorf ist dann für Umzüge, Renovierungskosten, neue Erstausstattung, Doppelmieten usw. zu rechnen?

Werden die Bedarfsgemeinschaften im Rahmen des Kostensenkungsverfahren bereits jetzt und würden sie bei einer Verringerung der angemessenen Wohnfläche bei der Wohnungssuche auf das gesamte Kreisgebiet verwiesen, so dass sich ein Großteil der Bedarfsgemeinschaften z.B. in Richtung der Städte Ahlen und Beckum wegen des dort vergleichsweise günstigeren Wohnraums orientieren müsste?