Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 25.02.2016

Anfrage zur Tilgung bei Rückforderungsansprüchen des Jobcenters aus Darlehen
zur Sitzung des Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 25.02.2016

Immer häufiger kommt es vor, dass Leistungsbeziehende nach dem SGB II nicht nur ein Darlehen, sondern gleich mehrere Darlehen (z.B. für Mietkautionen auch bei vom Jobcenter veranlassten Umzügen, für unabweisbare Bedarfe wie z.B. Waschmaschinen usw.) an das Jobcenter mit jeweils 10 Prozent des Regelsatzes zurückzahlen müssen und damit das Existenzminimum deutlich unterschreiten.

Auf die Anfrage von Katja Kipping (MdB DIE LINKE) an die Bundesregierung (Dezember 2015, Arbeitsnummer 112):

Ab wann gilt, dass die Höhe der Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber Berechtigten auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch künftig nur noch monatlich maximal 10 Prozent des Regelbedarfs betragen darf [...] und mit welcher Begründung gilt dies (bitte die Rechtsgrundlage benennen)?"

antwortet die Bundesregierung:

Rechtsgrundlage für die Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist § 42a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Praxis und Rechtsprechung zu § 42a SGB II bei mehreren Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, auch in diesen Fällen die Tilgung auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zu begrenzen. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit werden demnächst in aktualisierter Fassung veröffentlicht."


Auch im Kreis Warendorf kommt es vor, dass Leistungsbeziehende nach dem SGB II gleichzeitig mehrere Darlehen zurückzahlen.

Daher ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Ab wann wird das Jobcenter Kreis Warendorf die Tilgung auch bei mehreren Darlehen auf 10 Prozent des monatlichen Regelsatzes begrenzen?

2. Werden "Altfälle" automatisch auf die neue Regelung angepasst, oder müssen Betroffene dies gesondert beantragen?

3. In welchen Fällen nimmt das Jobcenter Kreis Warendorf auch Tilgungen aus dem Regelsatz minderjähriger Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft vor?


(Die Antwort der Verwaltung im Sitzungsprotokoll)