Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 25.02.2016

Antrag zu den Höchstsätzen der
Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II und XII im Kreis Warendorf

zur Sitzung des Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 25.02.2016

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Warendorf gestaltet sich insbesondere für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und XII zur Zeit dramatisch.

Wohnungen mit Mieten und Nebenkosten bis zu den Höchstwerten der KdU-Richtlinien des Kreises Warendorf vom 01.01.2014 (sog. "Schlüssiges Konzept" basierend auf Werten aus 2013) sind praktisch nicht mehr zu finden. Selbst einfache Sozialwohnungen der großen Wohnungsgesellschaften wie LEG, Vivawest, Annington und kleiner regionaler Unternehmen sind für Leistungsbezieher bei Neuanmietung in Kaltmiete und kalten Nebenkosten zu teuer, und es erfolgen keine Zusicherungen mehr durch die Leistungssacharbeiter des Jobcenters.

Dies führt dazu, dass Betroffene trotz anerkannten Umzugsgründen (z.B. Eigenbedarfskündigung, Familiennachwuchs, beruflich bedingter Wohnortwechsel usw.) keine Zusicherung mehr erhalten, bei Neuanmietungen aus dem Regelsatz dazu zahlen müssen und auch bei Nebenkostennachzahlungen Probleme bekommen.
Außerdem dürfen Betroffenen bei fehlender Zusicherung keine Umzugskostenbeihilfen und keine Kautionsdarlehen gewährt werden.
Für die Betroffenen führt dies zu einer dauerhaften Unterschreitung des Existenzmininums, Energiearmut, Energiesperren und kontinuierlicher Verschuldung bis hin zu drohender Obdachlosigkeit.

1. Wir beantragen daher die sofortige Anpassung der KdU-Richtlinien / des "Schlüssigen Konzepts" auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes im Kreis Warendorf bzw. die Werte der Wohngeldtabelle vom 01.01.2016 plus 10% Sicherheitszuschlag bei der Anerkennung der Angemessenheit von Kaltmiete und kalten Nebenkosten zugrunde zu legen.

2. Darüber hinaus beantragen wir
a) die Erfassung aller Kostensenkungsverfahren, die bei nicht (mehr) angemessenen Kosten der Unterkunft ausgelöst werden, mit Daten zur Dauer (einmaliger/mehrmaliger Wiederholung), Beendigungsgrund (z.B. erfolgreiche Kostensenkung durch Umzug, Übernahme von Kosten durch den Leistungsbeziehenden aus dem Regelsatz) und Höhe des nicht angemessen Betrags.
b) die Erfassung aller Bedarfsgemeinschaften, die aus dem Regelsatz zur den KDU hinzuzahlen mit Angabe der Höhe des Zuzahlungsbetrags.

(Die Stellungnahme der Verwaltung und das Abstimmungsergebnis im Sitzungsprotokoll)