Antrag: Winterdienst

1. Streusalzbevorratung

Die Verwaltung wird für alle zukünftigen Winter beauftragt, mindestens die dreifache Menge des für den Winter 2010 / 2011 eingekauften Streusalzes jeweils zum 15. Oktober eines Jahres als Bestand vorzuhalten.

2. Räumdienst

Bei entsprechendem Schneefall sind auch die Wohnstraßen am nächsten Tag, spätestens jedoch am übernächsten Tag, zu räumen.

Begründung:

Die Glättebildungen durch zu geringen Streusalzeinsatz haben in den Wintern 2009 / 2010 und 2010 / 2011 zu teilweise extrem gefährlichen Straßenverhältnissen mit entsprechenden Unfällen, bei denen es auch zu gravierenden Personenschäden gekommen ist, geführt.

Straßenverhältnisse, bei denen die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen bedroht wird oder der öffentliche Personennahverkehr wie im Winter 2010 / 2011 teilweise eingestellt werden muss, sind nicht hinnehmbar.

Es darf nicht sein, dass insbesondere ältere und behinderte Menschen aufgrund mangelhaften Winterdienstes zeitweise völlig vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden.