Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 25.09.2014

Anfrage 4 zum Jobcenter Kreis Warendorf
Sozialausschuss am 25.09.2014

(Antworten hier: Anlage 3 zur Niederschrift)


Anforderung von Zeugnissen von Schülern der Allgemeinbildenden Schulen über 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften

Aus dem "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 für das Jobcenter Kreis Warendorf" (AMP) ergibt sich, dass von Schüler der Allgemeinbildenden Schulen über 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften standardmäßig halbjährlich die Schulzeugnisse angefordert werden. Hierzu stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte am 23.01.2014 auf die Eingabe einer betroffenen Mutter zur gleichen Praxis eines anderen Jobcenters fest, dass die„Vorlage von Zeugnissen nur in gegenseitigem Einvernehmen, also freiwillig und zur Unterstützung des Beratungsprozesses vereinbart werden“ kann.

Wird das Jobcenter Kreis Warendorf trotzdem weiter halbjährlich die Schulzeugnisse von Schüler der Allgemeinbildenden Schulen über 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften anfordern?